Die BPK im Porträt
Der Auftrag der BPK ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und im Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) geregelt. Die BPK führt als selbstständige Unternehmung die berufliche Vorsorge für den Kanton Bern und weitere per Gesetz oder mit Vertrag angeschlossene Arbeitgeber durch. Sie bietet solide und bedarfsgerechte Vorsorgelösungen an und setzt alle Beiträge und Vermögenserträge ausschliesslich zugunsten der versicherten Personen und der Rentenbeziehenden ein.
Die Unternehmensgrundsätze erklären den unterschiedlichen Anspruchsgruppen die Werthaltungen der BPK und die Grundsätze ihres täglichen Handelns. Sie richten sich einerseits an Mitarbeitende und Organe. Andererseits erklären sie den versicherten Personen, Rentenbeziehenden, Arbeitgebern, Lieferanten, Partnern, Staatsorganen usw. die Werte und Grundsätze der BPK.
Im Organigramm erhalten Sie einen ersten Überblick über die BPK.
Mission
Wir bieten den Versicherten, dem Kanton Bern und den weiteren Arbeitgebern sichere und nachhaltig finanzierte Vorsorgelösungen.
Vision
Wir sind eine für die Versicherten attraktive Pensionskasse mit Spitzenplätzen in den relevanten Ratings.
Angeschlossene Arbeitgeber
Die BPK
- versichert das Personal der per Gesetz angeschlossenen Arbeitgeber "Kanton", "Universität", "Berner Fachhochschule" und "deutschsprachige Pädagogische Hochschule".
- versichert die Arbeitnehmenden weiterer mit Vertrag angeschlossener Arbeitgeber, welche wirtschaftlich oder finanziell eng mit dem Kanton oder mit einer der Landeskirchen verbunden sind.
Bei der BPK sind gegenwärtig 140 Arbeitgeber angeschlossen.
Anschlusskriterien
Bei der BPK können sich Arbeitgeber versichern lassen, die mit dem Kanton Bern oder einer Landeskirche in Verbindung stehen oder öffentliche Aufgaben des Kantons erfüllen. Dies kann sich verschiedentlich äussern:
- Finanzielle Beteiligung, Subventionen oder Unterstützungen durch den Kanton Bern oder durch eine der Landeskirchen
- Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Auftrag oder im Interesse des Kantons Bern
- Gemeinwesen oder öffentliche Unternehmung im Kanton Bern
- Organisationen inklusive deren Tochtergesellschaften, die bei Ausgliederung aus der kantonalen Verwaltung entstanden sind.
Die Aufnahme eines Arbeitgebers setzt voraus, dass
- er wenn möglich das gesamte Personal in die BPK einbringt und sich der Deckungsgrad der BPK nicht verschlechtert;
- er sich zum Prinzip der Solidarität bekennt. Dies bedeutet insbesondere gleiche Risiko- und Finanzierungsbeiträge für alle und die Mitnahme der Rentenbeziehenden bei Austritt;
- er über eine attraktive Versichertenstruktur verfügt. Eine genügend attraktive Versichertenstruktur kann in der Regel bei Arbeitgebern mit mindestens 10 zu versichernden Personen vermutet werden.
Wir können für angeschlossene Arbeitgeber verschiedene Vorsorgepläne anbieten. Für Details nehmen Sie bitte mit Herrn Samuel Hänni (E-Mail / 031 633 00 55) oder Frau Sabine Nossa (E-Mail / 031 633 00 88) Kontakt auf.
Versicherungsangebot
Die BPK
- bietet einen Standardvorsorgeplan für die Versicherten der per Gesetz angeschlossenen Arbeitgeber und einen Vorsorgeplan für die Versicherten der Kantonspolizei an.
- entwickelt bei Bedarf für die mit Vertrag angeschlossenen Arbeitgeber bedürfnisgerechte Vorsorgepläne.
- erhebt von allen versicherten Personen und ihren Arbeitgebern solidarisch getragene Risiko- und Finanzierungsbeiträge.
- stellt eine rasche Auskunftsbereitschaft und eine kompetente Vorsorgeberatung gegenüber Versicherten und Arbeitgebern sicher.
- hat tiefe Verwaltungskosten und tiefe Risikoprämien.
- strebt nachhaltig die Leistungsziele an.
- zahlt die versprochenen Leistungen jederzeit korrekt und termingerecht aus.
Vermögensanlagen
Die BPK
- besitzt eine Anlagestrategie, welche der Risikofähigkeit entspricht, den Ertrag optimiert und die ethischen Prinzipen respektiert.
- verfolgt bei der Vermögensanlage einen regelbasierten Ansatz, welcher ein antizyklisches Vorgehen beinhaltet.
- stellt das finanzielle Gleichgewicht und die Liquidität nachhaltig sicher.
- erzielt durch eine optimierte Gesamtrendite einen maximalen Beitrag zur Realwerterhaltung der Leistungen.
- gewährt Hypothekardarlehen an die Versicherten.
- verwaltet das Vermögen intern und/oder extern in Kategorienmandaten und definiert für alle Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter klare Benchmarks.
- strebt sehr tiefe Vermögensverwaltungskosten an.
- überwacht täglich die finanzielle Lage.
Mitarbeitende
Die Mitarbeitenden der BPK
- handeln eigenverantwortlich und selbstständig.
- leben eine offene Kommunikation.
- arbeiten abteilungsübergreifend und sachbezogen zusammen.
- sprechen Konflikte an und suchen nach konstruktiven Lösungen.
- denken kritisch mit, haben eigene Ideen und stehen Veränderungen offen gegenüber.
- bilden sich gezielt weiter.
Die BPK ist eine attraktive Arbeitgeberin, der es gelingt, Mitarbeitende mit den notwendigen persönlichen und fachlichen Kompetenzen zu rekrutieren, zu halten und weiter zu entwickeln. Die BPK als Arbeitgeberin
- führt mittels Zielvereinbarungen.
- bietet zeitgemässe Arbeitszeitmodelle.
- unterstützt die Weiterbildung und fördert die Mitarbeitenden.
- bietet eine attraktive Gesamtentschädigung, welche die Zielerreichung angemessen berücksichtigt.
Kommunikation
Die BPK
- orientiert sich in der Kommunikation an den Bedürfnissen der internen und externen Adressaten.
- kommuniziert zeitgerecht, offen und proaktiv.
- bedient sich zeitgemässer Kommunikationsmittel.
- besitzt einen klaren Auftritt mit hohem Wiedererkennungswert.
Prozesse
Die BPK
- stellt mit modernen Hilfsmitteln die professionelle und zeitgerechte Bearbeitung der Geschäftsfälle sicher.
- strebt effiziente Abläufe und tiefe Kosten an.
- pflegt den Erfahrungsaustausch mit anderen Vorsorgeeinrichtungen und Gremien der beruflichen Vorsorge und stellt sich rechtzeitig auf Veränderungen ein.
- sorgt für ein wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagement und erreicht dadurch eine hohe finanzielle, organisatorische und technische Sicherheit.
Governance
Die BPK
- orientiert sich in all ihrem Handeln an der best institutional practice.
- legt Eigeninteressen offen und verhindert unerlaubte persönliche Vermögensvorteile.
- schliesst Rechtsgeschäfte auch mit Nahestehenden zu marktüblichen Konditionen ab.
- vergibt Aufträge nach klaren Grundsätzen.
- übt die Stimmrechte transparent, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und im Interesse der Versicherten aus.
Rechtsgrundlage und Rechtsform
Das Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) wurde per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt und bildet die unmittelbare Rechtsgrundlage der BPK.
Die Bernische Pensionskasse (BPK) mit Sitz im Kanton Bern ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Bern mit eigener Rechtspersönlichkeit.