Glossar
Ist die Abkürzung für Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Das Altersguthaben (auch Sparguthaben genannt) ist die Summe aller Altersgutschriften (Spargutschriften), die eine versicherte Person zusammen mit dem Arbeitgeber im Laufe ihres Erwerbslebens in die 2. Säule einbezahlt sowie sämtliche Einzahlungen (Einkauf / Freizügigkeitsleistungen / Rückzahlungen Vorbezug für Wohneigentum [WEF] oder Scheidung) abzüglich sämtlicher Bezüge (WEF / Scheidung) und zuzüglich Zinsen der Pensionskasse. Im Zeitpunkt der Pensionierung wird auf der Basis des Altersguthabens die Höhe der Altersrente bestimmt.
Altersgutschriften sind Sparbeiträge, die jede versicherte Person und ihr Arbeitgeber an das Altersguthaben der versicherten Person leistet. Die Höhe der Altersgutschriften wird in Prozent des versicherten Lohnes festgesetzt und ist in der Regel abhängig vom Alter der versicherten Person.
Anspruch auf Altersleistungen der AHV haben Männer ab dem 65. und Frauen ab dem 64. Geburtstag. Anspruch auf Altersleistungen der beruflichen Vorsorge haben versicherte Personen ab Erreichen des Pensionierungsalters. Die reglementarischen Bestimmungen einer Pensionskasse können abweichend davon vorsehen, dass der Anspruch auf Altersleistungen mit der Beendigung der Erwerbstätigkeit bereits ab Alter 58 und spätestens ab Alter 70 entsteht.
Die Altersrente ist die geläufigste Form des Bezugs von Altersleistungen. Sie wird mittels Multiplikation des Altersguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung mit dem entsprechenden Umwandlungssatz berechnet. Rentenbeziehende haben lebenslangen Anspruch auf die zu ihrem Pensionierungszeitpunkt definierte Altersrente.
Als Arbeitgeber wird ein Unternehmen bezeichnet, das mit einer Pensionskasse einen Anschlussvertrag abschliesst und die Arbeitnehmenden gegen die Risiken Tod, Invalidität und Alter versichert.
Wenn Kapital langfristig zur Erzielung von Ertrag, Wertzuwachs oder Erhaltung einer Substanz investiert (angelegt) wird, spricht man von einer Anlage (Kapitalanlage). Anlagen sind grundsätzlich mit Risiken behaftet. Zulässige Anlagen und Begrenzungen werden in Art. 53 ff BVV 2 und im Anlagereglement der BPK geregelt.
Die Performance wird in der Regel auf ein Jahr hochgerechnet ausgewiesen. Als Performance wird das Verhältnis zwischen dem Gewinn/Verlust einer Investition und dem dafür eingesetzten Kapital bezeichnet. Zur Berechnung des eingesetzten Kapitals sind auch die jeweiligen Mittelflüsse im betrachteten Zeitraum zu berücksichtigen.
Zum Zeitpunkt der Pensionierung steht ein Kapital in der Höhe des vorhandenen Altersguthabens zur Verfügung. Daraus sowie aus den künftigen Kapitalerträgen müssen sämtliche versprochenen Leistungen finanziert werden können. Bei diesen kann es sich sowohl um sofort beginnende (das heisst ab dem Zeitpunkt der Pensionierung laufende) als auch um anwartschaftliche Leistungen handeln. Bei einer anwartschaftlichen Leistung ist der Anspruch auf die Leistung noch nicht entstanden. Eine laufende Leistung ist die ab dem Pensionierungszeitpunkt ausbezahlte Altersrente. Hinterlassenenrenten wie Ehegatten- und Waisenrenten sind anwartschaftliche Leistungen, solange der Rentner lebt. Sie werden erst beim Tod des Rentners ausgelöst, sofern Anspruchsberechtigte vorhanden sind.
Der Arbeitgeberbeitrag setzt sich zusammen aus dem Sparbeitrag (für das Alter), dem Risikobeitrag (für die Risiken Tod und Invalidität) und allenfalls aus dem Finanzierungsbeitrag. Das Total dieser Beiträge (ohne Finanzierungsbeitrag) muss von Gesetzes wegen mindestens gleich hoch sein wie jenes der Versicherten. Die Kostenbeiträge sind in den Risikobeiträgen enthalten.
Unter Asset-Liability-Management (ALM) wird die Abstimmung und Kontrolle der Abhängigkeiten zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz sowie der Struktur und der zu erwartenden Entwicklung des Versichertenbestandes verstanden. Das Ziel der ALM-Studie ist die Festlegung einer Anlagestrategie, welche auf die Leistungsziele, die Risikofähigkeit und die Risikobereitschaft der Pensionskasse zugeschnitten ist.
Die Asset Allocation definiert, in welche Anlageklassen (z.B. Aktien, Obligationen, Staatsanleihen) ein Unternehmen investiert und wie das verfügbare Vermögen prozentual auf die unterschiedlichen Anlageklassen verteilt wird. Pensionskassen sind dabei an die Vorschriften des BVG und der entsprechenden Folgeerlasse gebunden.
Basierend auf den gesetzlichen Anforderungen bezüglich Sicherheit, Risikoverteilung, Ertrag und Ethik sowie der Risikofähigkeit der BPK legt die Verwaltungskommission die Asset Allocation fest.
Die Auffangeinrichtung ist eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung, deren Existenz im BVG begründet ist (Art. 54). Sie steht Arbeitgebern zur Verfügung, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben. Die Auffangeinrichtung ist verpflichtet, arbeitslose Personen für die obligatorische berufliche Vorsorge zu versichern.
Die Aufsichtsbehörde achtet darauf, dass die Vorsorgeeinrichtungen, die Revisionsstellen in der beruflichen Vorsorge, die Experten der beruflichen Vorsorge sowie die der Vorsorge dienenden Einrichtungen den gesetzlichen Bestimmungen nachkommen und dass das Vermögen gemäss seiner Zweckbestimmung verwendet wird. Die Aufsichtsbehörden sind entweder kantonal organisiert oder durch die Kantone in eine Aufsichtsregion zusammengefasst. Sie greifen von Amtes wegen, aber auch auf Ersuchen Dritter (Aufsichtsbeschwerde, Aufsichtsanzeige) hin, ein. Für die BPK ist die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) zuständig.
Die eidgenössische Oberaufsichtskommission (OAK) übt die Oberaufsicht über die kantonalen resp. regionalen Aufsichtsbehörden aus. Sie beaufsichtigt überdies den Sicherheitsfonds BVG, die Stiftung Auffangeinrichtung BVG sowie die Anlagestiftungen.
Als Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung) wird das Altersguthaben bezeichnet, das eine versicherte Person bis zum Datum ihres Austritts aus einem Anstellungsverhältnis erworben hat. Die Austrittsleistung wird in der Regel entweder auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen oder, falls keine neue Stelle angetreten wird, auf ein Freizügigkeitskonto.