Unbezahlter Urlaub
Ein unbezahlter Urlaub von bis zu 1 Monat wird der BPK nicht gemeldet. Die Versicherung wird unverändert weitergeführt.
Bei einem unbezahlten Urlaub von mehr als 1 Monat erfolgt von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber eine Meldung an die BPK. Als Folge davon sind Sie während des Urlaubs nur noch gegen die Risiken Tod und Invalidität, aber nicht mehr für das Alter versichert. Das heisst, Sie entrichten während des Urlaubs nur noch Risikobeiträge und keine Sparbeiträge mehr. Im Weiteren bezahlen Sie sowohl Ihre eigenen Risikobeiträge als auch jene der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Die Risikoversicherung kann höchstens für 2 Jahre geführt werden. Nach Ende des Urlaubs zieht Ihnen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die geschuldeten Risikobeiträge vom Gehalt ab.
Arbeiten Sie während des unbezahlten Urlaubs bei einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber, die oder der ebenfalls der BPK angeschlossen ist, und sind Sie dort versicherungspflichtig, so erfolgt die Versicherung der Anstellung gemäss den Bestimmungen des entsprechenden Vorsorgereglements. Die Risikoversicherung wird somit hinfällig.
Erfolgt die Anstellung während des Urlaubs bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber, die oder der nicht der BPK angeschlossen ist, endet Ihre Versicherungspflicht bei der BPK und es wird eine Austrittsleistung fällig.