Eintritt
Viele Informationen zu Ihrer Vorsorge bei der BPK finden Sie auf dieser Website. Für die Beantwortung Ihrer Fragen steht Ihnen zudem eine Kontaktperson zur Verfügung. Sie finden diese unter der Rubrik "Kontakt".
Angestellte des Kantons und/oder einer bei der BPK angeschlossenen Arbeitgeberin oder eines angeschlossenen Arbeitgebers sind bezüglich ihrer beruflichen Vorsorge wie folgt versichert, sofern das Einkommen oberhalb der Eintrittsschwelle liegt:
- ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres gegen die Risiken Tod und Invalidität;
- ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres sind auch die Altersleistungen versichert.
Liegt Ihr Einkommen unterhalb der Eintrittsschwelle und beträgt Ihr Arbeitspensum 20 % und mehr, ist eine freiwillige Versicherung möglich. Für eine Anmeldung wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber.
Nach Anmeldung durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber nehmen wir brieflichen Kontakt mit Ihnen auf. Wir bitten Sie, das Ihnen zugestellte Formular vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und uns baldmöglichst zurückzusenden. Wenn Sie bereits in einer Vorsorgeeinrichtung gespart haben, lassen Sie die Freizügigkeitsleistung(en) so rasch wie möglich an uns überweisen. So behalten Sie den Überblick über Ihre Freizügigkeitsguthaben. Für die Überweisung von Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen können Sie einen QR-Zahlteil anfordern.
Nach der Überweisung senden wir Ihnen einen Vorsorgeausweis, welcher Ihr persönliches Versicherungsverhältnis und die entsprechenden Einkaufsmöglichkeiten aufzeigt. Informationen zum Einkauf gibt Ihnen auch das Merkblatt "Freiwilliger Einkauf" unter Publikationen → Merkblätter.