Einkauf und freiwillige Sparbeiträge
Mit einem Einkauf und mit freiwilligen Sparbeiträgen können Sie Ihre Vorsorgeleistungen verbessern. Diese Einzahlungen können als Abzüge bei den Steuern geltend gemacht werden. Sie sind unabhängig von einer allfälligen Einzahlung in die 3. Säule möglich.
Einkauf in das Sparguthaben
Aus Ihrem Vorsorgeausweis geht hervor, ob und mit welchem Betrag Sie sich einkaufen können. Ein Einkauf ist nach einem getätigten Vorbezug für Wohneigentum nur nach Rückzahlung des Vorbezugs möglich. Ist eine Rückzahlung altersbedingt nicht mehr zulässig, so können Einkäufe getätigt werden, soweit sie zusammen mit den Vorbezügen das maximal mögliche Sparguthaben nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie folgende wichtigen Hinweise:
- Bei einem Einkauf benötigen wir das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung".
- Wenn Sie innerhalb der kommenden 3 Jahre Kapital beziehen wollen – bei (Teil-) Pensionierung oder Vorbezug – ist damit zu rechnen, dass für den betreffenden Einkauf steuerlich ein Abzug nicht zulässig ist. Nehmen Sie in solchen Fällen vor dem Bezug des Kapitals schriftlich mit der Steuerbehörde Kontakt auf und verlangen Sie eine verbindliche Antwort betreffend Abzugsfähigkeit des Einkaufs.
- Für Zahlungen, die nach dem 1. Januar bei uns eintreffen, dürfen wir von Gesetzes wegen keine Steuerbescheinigung für das vorangehende Jahr ausstellen. Überweisen Sie deshalb bitte den Betrag bis spätestens Mitte Dezember.
Überweisung von Einkäufen an die BPK
Bitte fordern Sie für einen Einkauf eine QR-Rechnung mit Referenznummer an.
Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)
Wenn Sie freiwillige Sparbeiträge leisten, erhöhen Sie damit Ihr Sparguthaben. Diese dienen wie die Einkäufe zur Verbesserung der Vorsorgeleistungen. Sie können (bereits aber Alter 18 Jahre) zwischen freiwilligen Sparbeiträgen von Plus 2 % oder Plus 5 % wählen.
Grundsätzlich sind Sie in der Variante "Basis" versichert. Sie können bis 3 Monate nach Aufnahme in die BPK und anschliessend jeweils frühestens wieder nach 12 Monaten auf den 1. des Folgemonats zwischen den Sparvarianten wählen. Sollten Sie sich für eine andere Sparvariante entscheiden, bitten wir Sie, uns Ihre Wahl mittels Formular "Wahl Sparvariante" mitzuteilen.
Vorzeitiger Altersrücktritt
Sie können die durch den vorzeitigen Altersrücktritt bedingte tiefere Altersrente bis 30 Tage vor dem Altersrücktritt durch Einkäufe ganz oder teilweise ausgleichen. Bitte beachten Sie die reglementarischen Vorgaben. Weitere nützliche Informationen zum Thema erhalten Sie im Merkblatt "Einkauf".
Sollten Sie sich für eine Vorfinanzierung entscheiden, bitten wir Sie, uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Einkäufe in das Konto vorzeitiger Altersrücktritt" zukommen zu lassen.
Überbrückungsrente
Im Hinblick auf einen vorzeitigen Altersrücktritt können Sie sich selbst eine Überbrückungsrente mit Einkäufen in das Konto Überbrückungsrente vorfinanzieren. Bitte beachten Sie die reglementarischen Vorgaben. Weitere nützliche Informationen zum Thema finden Sie im Merkblatt "Einkauf".
Sollten Sie sich für eine Einkauf in das Konto Überbrückungsrente entscheiden, bitten wir Sie, uns vorgängig das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Einkäufe in das Konto Überbrückungsrente" zukommen zu lassen.
Unsere Formulare und Merkblätter finden Sie unter der Rubrik "Publikationen".