Wenn Sie sich den Traum eines Eigenheims verwirklichen wollen, können Sie zu dessen Finanzierung auch die angesparten Gelder aus der beruflichen Vorsorge verwenden.

Möglich ist der ganze oder teilweise Bezug der vorhandenen Mittel oder eine Verpfändung für den Eigenbedarf für

  • den Erwerb, Erstellung, Ausbau und Umbau sowie Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum;
  • die Amortisation von Hypothekardarlehen;
  • den Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft oder ähnlichen Beteiligungen.

Bis zum Alter 50 der versicherten Person kann maximal der Betrag der aktuellen Austrittsleistung bezogen oder verpfändet werden. Ab dieser Altersgrenze darf maximal die Austrittsleistung, auf welche die versicherte Person im Alter von 50 Jahren Anspruch gehabt hätte, oder die Hälfte der aktuellen Austrittsleistung bezogen oder verpfändet werden.
 

Wichtige Hinweise

  • Ein Vorbezug oder eine Verpfändung ist bis 3 Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter möglich.
  • Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt CHF 20'000 (Ausnahmen: Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften und ähnlichen Beteiligungen).
  • Ein Vorbezug kann alle 5 Jahre geltend gemacht werden.
  • Der Vorbezug führt zu einer Reduktion der Austritts- und Vorsorgeleistungen.
  • Bei verheirateten versicherten Personen (auch in Trennung lebend) ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners notwendig.
  • Die BPK meldet die Auszahlung des Vorbezugs innerhalb von 30 Tagen der Eidg. Steuerverwaltung (online Steuerberechnung für den Kanton Bern: www.fin.be.ch / Eingabeformular Sonderveranlagung).

Der Antrag für einen Vorbezug oder eine Verpfändung hat schriftlich zu erfolgen. Den Antrag für den Vorbezug von Wohneigentum finden Sie unter Publikationen → Formulare. Wir empfehlen Ihnen, den Einreichungszeitpunkt des Antrages rechtzeitig zu planen, damit Ihre Zahlungstermine eingehalten werden können. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Merkblatt "Wohneigentumsförderung" unter Publikationen → Merkblätter. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Kontaktperson bei der BPK.

 

Kennen Sie unser Angebot im Bereich der Hypotheken? Interessante Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der Rubrik "Hypotheken".